Reglement

Veranstaltungsreglement Basler Stadtlauf

Das Veranstaltungsreglement ist ein integraler Bestandteil des Vertrags zwischen Veranstalter und Teilnehmenden. Es regelt die Teilnahmebedingungen verbindlich.
 Der Veranstalter behält sich vor, dieses Reglement jederzeit anzupassen. Über die Auslegung einzelner Bestimmungen entscheidet der Veranstalter abschliessend.

  1. Veranstalter
    Hinter dem Basler Stadtlauf steht der Laufsportverein Basel (LSVB). Für die operative Organisation und Durchführung der Veranstaltung ist die Basler Stadtlauf GmbH verantwortlich.
  2. Laufstrecken
    Die Laufstrecken betragen 5,5 km, 3,25 km und 1 km.
  3. Kategorien
    Die Veranstaltung wird gemäss den in der offiziellen Ausschreibung, dem Flyer und der Website aufgeführten Kategorien durchgeführt. Der Veranstalter behält sich vor, bei Bedarf Startfelder aufzuteilen oder Startzeiten anzupassen.
  4. Teilnehmerlimit und Startzeiten
    Der Veranstalter kann die Anzahl Teilnehmender pro Kategorie beschränken. Die zugeteilte Startzeit ist verbindlich.
  5. Streckendienst und Disqualifikation
    Den Anweisungen des Streckendienstes ist strikte Folge zu leisten. Private Begleitfahrzeuge – auch Fahrräder – sowie das Mitführen von Hunden sind nicht zugelassen. Abkürzungen und unerlaubte Hilfsmittel sind nicht gestattet.
    Die Benutzung folgender Fortbewegungshilfen ist untersagt: Inline-Skates, Trottinetts, Kinderwagen / Baby-Jogger sowie sonstige Hilfsmittel zur Fortbewegung.
    Am Anfang des Teilnehmendenfeldes fährt ein Fahrzeug zur Wegweisung für die Schnellsten.
    Disqualifikationen erfolgen bei:
    • Verstoss gegen Streckenregeln oder Weisungen
    • Verwendung verbotener Hilfsmittel
    • Unvollständigem Absolvieren der Strecke
    • Teilnahme mit falschen oder unvollständigen Angaben
    • Verstoss gegen behördliche Auflagen oder Dopingregeln
    • Über Disqualifikationen entscheidet das Schiedsgericht des Organisationskomitees abschliessend.
  6. Sanitätsdienst und Notfallversorgung
    Ein Sanitätsdienst ist auf der Laufstrecke sowie im Start- und Zielgelände präsent. Für Notfälle stehen Rettungswagen zur Verfügung. Notfalltransporte und medizinische Behandlungen ausserhalb des Laufgeländes sind nicht im Startgeld inbegriffen.
  7. Vorbereitung und Gesundheit
    Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei gesundheitlichen Problemen oder Unfällen.
    Teilnehmende sollten sich in einem guten gesundheitlichen Zustand befinden. Personen, die kurz vor dem Lauf an Fieber oder anderen Krankheitssymptomen leiden, wird geraten, auf die Teilnahme zu verzichten.
 Bei ansteckenden Symptomen wie Husten, Fieber oder Halsschmerzen wird aus Rücksicht auf die Gesundheit aller dringend empfohlen, nicht am Lauf teilzunehmen.
  8. Versicherung
    Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, Unfälle, Diebstahl oder gegenüber Drittpersonen.
  9. Haftung für Begleitpersonen und Zuschauer
    Der Veranstalter übernimmt keine Haftung gegenüber Zuschauern, Begleitpersonen oder Drittpersonen im Veranstaltungsbereich. Die Teilnehmenden haften für ihre privaten Begleitpersonen und deren Verhalten.
  10. Anmeldung
    Die Anmeldung erfolgt über die Website der Veranstaltung. Von dort wird man direkt zur Anmeldeseite des offiziellen Zeitnehmers weitergeleitet.
    Anmeldungen sind nur gültig nach Zahlungseingang.
  11. Anmeldung durch Dritte und Gruppen
    Anmeldungen durch Drittpersonen sind nur mit deren ausdrücklichem Einverständnis zulässig.
    Für Firmen, Vereine und Gruppen besteht ein separates Anmeldeverfahren über die Geschäftsstelle des Basler Stadtlaufs. Die einzelnen Teilnehmenden registrieren sich anschliessend selbstständig über die offizielle Anmeldeseite des Zeitnehmers.
    Es gelten die jeweils auf der Website veröffentlichten Bedingungen und Fristen.
  12. Rückerstattungen und Absagen
    Ein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes bei Nichtteilnahme besteht grundsätzlich nicht.
    Teilnehmende, welche bei der Anmeldung den optionalen Startsafe-Rückerstattungsservice des offiziellen Zeitnehmers Datasport abgeschlossen haben, können bei Startverhinderung (z. B. infolge Krankheit oder Unfall) gemäss den entsprechenden Bestimmungen eine Rückerstattung des einbezahlten Startgeldes in Form eines Gutscheins beantragen. Die Abwicklung erfolgt ausschliesslich über Datasport.
    Wird die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Auflagen abgesagt, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückerstattung. In solchen Fällen kann der Veranstalter Kulanzregelungen (z. B. Übertrag auf das Folgejahr oder Gutschein) anbieten.
  13. Startnummer
    Die Startnummer ist gut sichtbar im Brust- oder Bauchbereich zu tragen. Nur so kann das Zeitmessungssignal korrekt erfasst werden.
    Teilnehmende ohne Startnummer oder mit einer verlorenen bzw. falschen Startnummer werden nicht klassiert.
  14. Startnummernübertragung / Startertausch
    Ein Tausch ist nur auf Antrag der Person möglich, die verzichtet. Die Daten der neuen Person müssen angegeben werden.
 Die Änderung ist ausschliesslich direkt beim offiziellen Zeitnehmer vorzunehmen – vor Ort ist dies nicht möglich.
    Für die Bearbeitung wird eine Umschreibegebühr erhoben.
    Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
    • Gleiches Geschlecht
    • Gleiche Laufstrecke
    • Gleiche Startzeit
  1. Zeitmessung
    Die Zeitmessung erfolgt mittels eines in die Startnummer integrierten Chips. Verbindlich gewertet wird ausschliesslich die Nettolaufzeit – also die individuelle Zeit zwischen dem Überqueren der Start- und der Ziellinie. Die Reihenfolge beim Zieleinlauf ist nicht massgeblich für die Platzierung.
    Für eine Rangierung unter den ersten drei Plätzen (Podestplatzierung) ist es erforderlich, dass die Startlinie spätestens 2 Minuten nach dem offiziellen Startsignal überquert wird. Andernfalls ist eine Berücksichtigung für eine Podestplatzierung ausgeschlossen.
  2. Startliste
    Die Startliste ist über die Website der Veranstaltung einsehbar und mit der Website des offiziellen Zeitnehmers verlinkt.
  3. Rangliste und Resultate
    Ranglisten und Resultate sind über die Website der Veranstaltung einsehbar und verlinken ebenfalls direkt auf den Zeitnehmer.
  4. Auszeichnungen
    Alle Teilnehmenden erhalten ein Präsent. Die drei Erstplatzierten jeder Kategorie erhalten Naturalpreise. Preise werden ausschliesslich an der Siegerehrung vor Ort abgegeben. Bei Abwesenheit verfällt der Anspruch; eine spätere Abholung oder Nachsendung ist ausgeschlossen.
  5. Datenschutz sowie Foto- und Videoaufnahmen
    • Mit der Anmeldung werden die für die Durchführung des Basler Stadtlaufs erforderlichen Personendaten bearbeitet. Name, Wohnort, Jahrgang, Startnummer sowie Lauf- und Ranglistendaten können insbesondere auf Start- und Ranglisten in gedruckter und elektronischer Form veröffentlicht werden.
    • Im Rahmen des Basler Stadtlaufs werden durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen Foto- und Videoaufnahmen erstellt. Diese können zur Dokumentation, Berichterstattung und Bewerbung des Basler Stadtlaufs insbesondere auf der Website, in sozialen Medien, in Printpublikationen und weiteren Kommunikationsmitteln des Veranstalters verwendet werden.
    • Ausgewähltes Bild- und Videomaterial kann Hauptsponsorinnen und Veranstaltungspartnern für die Kommunikation im direkten Zusammenhang mit dem Basler Stadtlauf zur Verfügung gestellt werden. Die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen werden dabei berücksichtigt.
    • Für die Datenbearbeitung im Zusammenhang mit der Anmeldung, Zeitmessung und Ergebnisverarbeitung gelten ergänzend die Datenschutzbestimmungen des offiziellen Zeitnehmers Datasport.
    • Bei Fragen zur Bearbeitung von Personendaten oder zur Verwendung von Bild- und Videoaufnahmen können sich Teilnehmende an die Geschäftsstelle des Basler Stadtlaufs wenden.
  6. SWICA Race Moment / Laufvideo
    SWICA erstellt für Läuferinnen und Läufer des Basler Stadtlaufs ein persönliches Laufvideo, sog. «SWICA Race Moment». Das Laufvideo ist für alle Teilnehmenden kostenlos und wird auf der Webseite von SWICA unter swica.ch/laufsport veröffentlicht. Die Teilnehmende erhalten nach der Veranstaltung eine E-Mail mit einem Link zu Ihrem Laufvideo. Zu diesem Zweck werden persönliche Daten, Laufdaten sowie Filmmaterial der Teilnehmenden bearbeitet. Das Laufvideo kann Werbeelemente enthalten, die gegebenenfalls aufgrund der übermittelten Daten ausgewählt wurden. Die Adressdaten werden zur Abwicklung der Finisher-Clips sowie zu Marketingzwecken (inklusive Kontaktaufnahme zur Versicherungsberatung) von SWICA verwendet. Die Verwendung der Daten zu den genannten Zwecken kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen unter folgendem Link widerrufen werden: www.swica.ch/datennutzung. Die Daten werden nur so lange gespeichert, als dass der Zweck oder eine gesetzliche Grundlage die Aufbewahrung rechtfertigt. Nach Wegfall des Bearbeitungszweckes oder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten datenschutzkonform gelöscht. Während dieser Zeit ergreift SWICA alle technischen und organisatorischen Massnahmen, um die Daten vor widerrechtlicher und falscher Bearbeitung zu schützen. Die betroffene Person kann jederzeit die ihr zustehenden Rechte an den persönlichen Daten geltend machen. Weitere Informationen zur Datenschutzpolitik von SWICA erhalten Sie unter: www.swica.ch/datenschutz.
  7. AlphaFoto / Teilnehmerfotos
    Teilnehmende können bei der Anmeldung freiwillig dem Fotoservice von AlphaFoto zustimmen. Die Zustimmung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am Basler Stadtlauf.
    Im Rahmen des Basler Stadtlaufs erstellt AlphaFoto Fotoaufnahmen von Teilnehmenden. Für die Zuordnung und Bereitstellung der Teilnehmerfotos werden die hierfür erforderlichen Personen-, Start- und Laufdaten bearbeitet. Die Fotos können insbesondere anhand der Startnummer den jeweiligen Teilnehmenden zugeordnet und über AlphaFoto zur Ansicht und zum Kauf angeboten werden.
    AlphaFoto kann dem Basler Stadtlauf auf Anfrage ausgewähltes Bildmaterial der Veranstaltung zur Verfügung stellen. Dieses kann vom Veranstalter im Rahmen der vereinbarten Nutzungsrechte zur Dokumentation, Berichterstattung und Bewerbung des Basler Stadtlaufs verwendet werden.
    Für die weitere Bearbeitung der Daten sowie die Nutzung und den Erwerb der Teilnehmerfotos gelten die Bedingungen von AlphaFoto.
  8. Dopingbestimmungen
    Es gelten die Dopingrichtlinien von Swiss Olympic. Mit der Teilnahme erkennen alle Teilnehmenden an:
    • die Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic,
    • die Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle,
    • die Gerichtsbarkeit des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte.
  9. Nachhaltigkeit und Umweltverhalten
    Teilnehmende werden gebeten, Abfälle in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen und Rücksicht auf Umwelt und Anwohnende zu nehmen. Der Veranstalter strebt eine möglichst nachhaltige Durchführung der Veranstaltung an und bittet um ein umweltbewusstes Verhalten aller Beteiligten.
  10. Änderungen und Gerichtsstand
    Änderungen dieses Reglements bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Basel.

Basel, 14. August 2026